Übersicht zu förderfähigen Ortslagen und Gemeinden

Karte der Förder - und Gebietskulisse
des Dresdner Heidebogen

 

Am häufigsten gestellte Förderanfragen

„Wer baut bleibt“ – mit diesem Slogan sagt man im Dresdner Heidebogen der Abwanderung aus dem ländlichen Raum den Kampf an.

Wenn Sie bauen wollen, können Sie in den Kapiteln A, E und G der Förderrichtlinie für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) fündig werden. Wir haben für Sie die Suche etwas vereinfacht und je nach dem, ob Sie für Ihre Familie, Ihr Unternehmen oder einen Verein bauen wollen, das wichtigste in drei Flyern (als PDF, je ca. 1,5 MB) zusammengefaßt.

3 Flyer für Bauwillige um Herunterladen:

Hinweis: Das sind nicht alle Förderungen für Bauwillige und es gibt auch NICHT NUR Förderung für Bauwoillige! Falls Sie hier nicht fündig werden, lesen Sie weiter in der mittleren Spalte "Was wird gefördert"!

Förderhandbuch für die Sächsischen Kommunen

Einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten für Kommunen und im ländlichen Raum bietet die Broschüre "EU-Förderhandbuch für Sächsische Kommunen". Dieses steht hier zum Download als PDF (1,5 MB) zur Verfügung.

Weitere Programme für unsere Region

Weitere Förderungen sind über die Förderrichtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL Demografie) möglich.

Rückwirkend zum 01.01.2007 ist eine neue Förderrichtlinie, die "Förderrichtlinie Mehrgenerationenwohnen" des SMI, in Kraft getreten. Bei diesem Förderprogramm (öffentliches Darlehen) handelt es sich - im Gegensatz zum Förderprogramm "Mehrgenerationenhäuser" des BMFSFJ - um die Förderung investiver Maßnahmen zur bedarfsgerechten Anpassung bestehender Wohngebäude für integrative generationenübergreifende Wohnformen in Sachsen.

Energiesparend bauen - Förderwegweiser

Mit wenigen Mausklicks erhalten Sie eine Übersicht aller für Bauvorhaben relevanten Förderprogramme von Bund, Land, Kreis und Kommune, Klicken sie auf

Wer kann Fördermittel beantragen?

Fördermittel kann jede Person, juristische Person oder Körperschaft beantragen, die ein Projekt umsetzen möchte, das den Zielen des ILEK der Region "Westlausitzer Heidebogen" entspricht. Voraussetzung ist,

  • das sich Wohnort, Sitz oder Niederlassung in der Region befinden oder
  • das Vorhaben sich überwiegend (bei Kooperationsvorhaben anteilig) auf die Region bezieht und
  • bei Maßnahmen die an Grundstücke gebunden sind, dass der Antragsteller Eigentümer desselben ist oder zumindest eigentümergleiche Rechte hat (z.B. bei Erbpacht).

Um festzustellen, ob Sie bei uns richtig sind oder zu welcher Region Sie gehören, klicken Sie bitte hier. 

Wenn Sie hier richtig sind, lesen Sie bitte im unteren Teil der Seite weiter.

Was wird gefördert?

Vieles! Selbst für Fachleute ist es schwer, im "Förderdschungel" den Überblick zu behalten. Deshalb gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Prüfen Sie in der rechten Spalte ob Sie bei den "am häufigsten gestellten Förderanfragen"fündig werden. Dort können Sie Info-Flyer herunterladen und sich vorab informieren. Folgen Sie den Hinweisen im zutreffenden Flyer, um einen Fördermittelantrag stellen zu können.
  • Haben Sie ein anderes konkretes Projekt, für das Sie wissen möchten, ob Sie dafür Fördermittel bekommen können, empfehlen wir Ihnen, zuerst alle Ihnen zugänglichen Informationen im Projektbogen auszufüllen und dem Regionalmanagement zukommen zu lassen. Das Management setzt sich dann mit Ihnen kurzfristig in Verbindung.
  • Haben sie ein allgemeines Interesse an den Förderprogrammen in unserer Region lesen Sie hier bitte weiter:

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist das neue, zentrale Finanzierungsintrument der EU für die Bereiche Landwirtschaft und ländlicher Raum. Ausführliche Informationen zu den Programmen finden Sie auf den Seiten LEADER+ & ELER.

Durch die Anerkennung unseres ILEK hat die Region den Förderstatus eines Gebietes mit besonderer Förderpriorität (ILE-Gebiet) erhalten.

Im Folgenden sind die Förderrichtlinien aufgelistet, für die diese Förderpriorität gilt.

Außerdem finden Sie hier

Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich auch telefonisch an das Regionalmanagement wenden: Tel.: 03 52 08 - 3 47 81 (Frau Ritter, Herr Kroemke)

Anregungen und Beispiele anhand des Dorf-Baubuches

Grundsätzliche Leitlinien zur ländlichen Baukultur bei Förderobjekten aus der Richtlinie ILE finden Sie HIER.

 

Das sächsische Dorf-Baubuch befasst sich mit allen Facetten ländlichenBauens. Neben gesetzlichen und planerischen Grundlagen werden Siedlungs- und Hofformen sowie Gebäudetypen vorgestellt. Im Dorf-Baubuch wird die Gestaltung wesentlicher Gebäudeteile wie z.B. Dach,Fassade, Fenster oder Putz anschaulich und mit zahlreichen Beispielenbeschrieben. Daneben werden historische und neue Techniken des Bauensdargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Freiräumen.Ein Kapitel befasst sich mit Bauherrengrundwissen, Denkmalschutz sowie Wärmeschutz.

Wenn Sie zu einem der folgenden Punkte näheres wissen möchten, klicken Sie ihn einfach an und sie können sich den entsprechenden Auszug aus dem Dorf-Baubuch direkt runterladen und in Ruhe durchlesen.

  1. Ziele der Entwicklung des Ländlichen Raumes (900KB)

  2. Siedlungsgeschichte (400KB)

  3. Gestaltungsempfehlungen für Gebäude (4.0MB)

  4. Historische und neue Bautechniken (6.3MB)

  5. Gestaltungsempfehlungen für Freianlagen und ländliche Hausgärten (4.9MB)

  6. Bauherrengrundwissen (1.6MB)

Fördermittel-Finder

Hier finden Sie

Richtlinien des SMUL mit ILE-Vorrang

Richtlinien des SMI und SMWA mit ILE-Vorrang

Richtlinien des SMS mit ILE-Vorrang

weiterführende Dokumente

 

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